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Grundsätzliches
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den allgemeinen Bestimmungen des Veranstalters folge zu
leisten und gegen diese nicht zu verstoßen.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer bei Überschreitungen
der Regeln oder einem schlechten Benehmen diesen von der Veranstaltung auszuschliessen.
Eine Rückerstattung des geleisteten Betrags vom Teilnehmer ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Teilnahme
Das Mindestalter ist 16 Jahre, oder es wird vom Teilnehmer und seinem gesetzlichen Vormund die
Schriftliche Bestätigung ausgefüllt und unterschrieben.
Jeder Teilnehmer hat den vom Veranstalter festgelegten Teilnahmebeitrag geleistet und kann
dies auch notfalls bestätigen. Sprich: Kopie des Überweisungsträgers (Einzahlungsschein) mitbringen!
Rücküberweisungen werden nur getätigt, wenn die Veranstaltung ausgebucht ist und der Teilnehmer keinen Platz
mehr bekommen kann.
Allgemeines
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In jedem Fall Rücksicht auf andere Teilnehmer nehmen.
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Der Genuss von Alkohol, welcher 5%vol. nicht übersteigt, ist vom Veranstalter in geringen
Mengen genehmigt.
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Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist generell nicht erlaubt, ausser es wird vom Veranstalter
vor der Veranstaltung anders kommuniziert.
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Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der
Veranstaltung zu tätigen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung
verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen. Der Besitz
und das Verbreiten von kommerzieller MP3-Musik. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf
seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und
anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch
Haftung.
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Pornographisches Material darf während der Veranstaltung nicht vorgeführt werden.
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Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.
Desgleichen gilt für die Einsatzbereitschaft seines Rechners. Unsere Empfehlung: AntiVirus-Programm
vor der Veranstaltung installieren.
Ausdrücklich: Die Organisatoren sind nicht für die Lösung der Probleme auf den mitgebrachten Rechnern
zuständig. Die Zuständigkeit unsererseits beginnt erst ab dem Netzwerkkabel.
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Die fahrlässige Störung der gestellten Anlagen, insbesondere des Strom- und Netzwerkes, führt
zum Ausschluss. Ausserdem wird der Schaden vom Verantwortlichen bezahlt.
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Elektrogeräte, die in keinem direkten Zusammenhang mit der EDV-Anlage stehen, sind grundsätzlich
verboten. Diese Bestimmung beinhaltet Sandwichmaker, Wasserkocher, Herdplatten, Mikrowellen, Boxen etc.
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Im Interesse der eigenen Gesundheit appellieren wir an die Teilnehmer, ausgiebige Ruhepausen einzulegen.
Diejenigen, die mit dem Auto anreisen, sollten ab Samstag Abend ausreichend Nachtruhe halten, um ihre
eigene Sicherheit während der Rückfahrt zu gewährleisten, damit wir Euch das nächste Mal auch
wirklich wiedersehen.
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